Über die Zukunft des Geländes muss neu gesprochen werden. Michael Ruff

 

ITZEHOE Die höchsten Zivilrichter Deutschlands haben gesprochen – und ihr Urteil ist ein Schlag für den Verein Planet-Alsen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat gestern der Stadt Recht gegeben. Damit ist der Mietvertrag des Vereins für das Areal an der Bahnlinie unwirksam, eine neue Vereinbarung muss her.
Der Streit lähmt seit Jahren die Entwicklung auf dem Gelände. Insbesondere CDU und SPD hatten darauf bestanden, den Vertrag zu ändern, den die Stadt Itzehoe nicht kündigen konnte, der ihr aber die Verpflichtung zur Instandhaltung der Gebäude auferlegte. Das funktioniere nur mit einer Vereinbarung auf Augenhöhe, hieß es immer wieder von den Mehrheitsfraktionen. Der Verein dagegen pochte darauf, dass die Stadt den Vertrag beim Kauf des Geländes übernommen habe.

Die Stadt zog vor das Amtsgericht und hatte im April 2019 Erfolg. Der Verein ging in Berufung, die 1. Zivilkammer am Landgericht hob das Urteil der ersten Instanz im August 2020 wieder auf. In der Ratsversammlung setzten die großen Fraktionen den Gang nach Karlsruhe durch – nun hat der BGH das Urteil des Landgerichts aufgehoben und die Berufung des Vereins gegen das Amtsgerichtsurteil zurückgewiesen.

Der Verlauf der mündlichen Verhandlung beim BGH habe die Linie der Stadt bestätigt, sagt Bürgermeister Andreas Koeppen. „Wie bisher möchten wir mit dem Verein einen Mietvertrag auf Augenhöhe abschließen. Unser Gesprächsangebot und der Wille zur Kooperation stehen nach wie vor.“
Beim Verein löste das Urteil naturgemäß Enttäuschung aus. „Das müssen wir akzeptieren“, sagt Setus Studt aus dem Vorstand von Planet-Alsen. Dass nun über die vertraglichen Beziehungen gesprochen werden müsse, sei klar. „Wie es weitergeht, hängt vor allem von der Stadt ab“, so Studt. Die Motivation und Ziele des Vereins seien seit langem deutlich: „Die Frage ist, was kann man da erwarten?“

lpe